- 6087 - 1338. April 29. Breslau i. Konsistorium. III kal. Maij. Apeczco, Bresl. Kan. u. Offizial, bek., daß vor s. Tribunal der Abt Wynand v. Heynrichow den Abt Konrad des St. Vincenzklosters in dem langwierigen Streite ihrer beider Klöster um die Feldzehnten der Äcker der Güter Stachow (Stachau), Lypow (Leipitz) u. Sadewicz (Sadewitz) i. Nimptscher Territorium zur endgültigen gerichtl. Entscheidung vorgefordert hatte. In Vollmacht des Vincenzstifts erschien der Regularkan. Br. Günther u. bemängelte zunächst, wenn auch vergeblich, die Vollmacht des Mag. Franczco v. Goldberg, Syndikus des Abtes u. Kl. v. Heinrichau. Dieser trug darauf vor, daß vor dem Bresl. Bischof Nanker beide Äbte wegen dieser Streitigkeiten erschienen waren, u. daß der v. Heinrichau den Zehnten auf 8 Malter Getreide, nämlich 4 Gerste, 2 Weizen u. 2 Hafer geschätzt hatte, worauf sich beide Abte dahin freundschaftlich einigten, daß der Abt v. St. Vincenz dem v. Heinrichau für diese Feldzehnten jährl. 4 Malter Getreide, näml. 2 Gerste u. je 1 Weizen u. Hafer, geben sollte, was der Bisch. bestätigte [Am 2. Juli 1333, vgl. Reg. 5237]. Das Kl. Heinrichau fühlte sich dann jedoch geschädigt u. getäuscht, da diese Zehnten von ca. 20 Hufen 26 Malter Getreide u. mehr jährl. betrugen u. bat durch s. Syndikus um Aufhebung dieses Vergleichs u. Zurückversetzung in den ursprünglichen Zustand. Hiergegen protestierte aber der Prokurator des Vincenzstifts, bis schließlich beide Parteien vor dem Bresl. Konsistorialadvokaten Mag. Heinr. v. Burk, der damals ihn (den Offizial) vertrat, auf seine endgültige Offizialatsentscheidung verabschiedet wurden. Da der Offizial aber eine Zeitlang krank u. dann mit dringenden Geschäften überladen war, konnte er erst am 3. April (sexta fer. ante Palmas) e. Termin abhalten, auf dem vor ihm Mag. Franczco als Prokurator u. Syndikus des Abtes Wynand (II.) u. des früheren Abtes Wynand (I.) [Pfitzner, Gesch. d. Kl. Heinrichau (1846), S. 112] v. Heinrichau, sowie der Regularkan. Br. Günther v. Vincenzstift als Prokurator u. Syndikus seines Abtes Br. Nikolaus u. des früheren Vincenzabtes Br. Konrad [Vgl. Fr. X. Görlich, Urkdl. Gesch. der Prämonstr. z. h. Vincenz (1836) I, 65 u. 73] namens ihrer Klöster verhandelten u. die Streitsache unter hinreichender Motivierung an den Bischof zurückgegeben wurde. In dessen Auftrag (s. Reg. 6075) erkannte der Offizial i. e. neuen Termin auf Aufhebung des Vergleichs v. 2. Juli 1383 wegen Unbilligkeit u. verurteilte das Vincenzstift zu d. Gerichtskosten, deren Festsetzung er sich für den Publikationstermin vorbehielt; der Vertreter des Vincenzstifts appellierte sofort an den päpstl. Stuhl. Z.: Die Bresl. Kan. Mag. Arnold v. Proczan u. Heinr. v. Bancz, die Bresl. Konsist. Advokaten Mag. Friedr., Mag. Heinr. v. Borek, Mag. Konr. v. Lemperg u. Mag. Konr. Mülheym, die öffentl. Notare Joh. Conplat, Jak. Jelyn, Heinr. (S.) des weil. Heinr. v. Bresl., Nik. (S.) des weil. Heinr. v. Poutwynsdorph (Beutmannsdorf, Bösdorf), Ausf. dieses. Bresl. Staatsarch. Rep. 84 Kl. Heinrichau 95. Orig. Perg. m. d. Offizialsiegel u. dem Notarzeichen; inseriert ferner i. d. Urk. v. 19. Mai 1338, Reg. 6094. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 30, 1925; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1338 - 1342. Herausgegeben von Konrad Wutke und Erich Randt. |